Posts mit dem Tag ‘keine’
Mein Recht auf Geld vom Staat – Keine Fragen offen
Stempel auf Umschlag-Innenseite Auch in Zeiten der derzeitigen Finanzkrise stehen dem Bürger zahlreiche staatliche Leistungen zu. Der vorliegende Ratgeber aus der Hauff-Reihe “keine Frage offen” lässt wirklich keine Fragen zu dem heiklen Thema offen. Autor Otto Bretzinger, von Beruf Journalist und Jurist in Karlsruhe, erklärt dem Bürger einfach und verstädnlich, in welcher Lebensphase und familiären Situation er staatliche Hilfen beantragen kann die ihm zustehen. Ein zuverlässiger Ratgeber mit konkreten Antworten auf Fragen zu den Themen: – Elterngeld; – Wohngeld; – Arbeitslosengeld und – Unterstützungen bei Krankheit oder Unfall. Mit Musterbeispielen an Hand konkreter Fragen erhält der Leser Tipps die helfen, alle notwendigen Schritte einzuleiten und dabei Fallstricke zu umgehen. Ein nentbehrlicher Ratgeber für alle die wissen wollen, was ihnen zusteht und wie sie an die entsprechenden Gelder kommen.Preis: 6.00 EUR
Mein Recht auf Geld vom Staat – Keine Fragen offen kaufen bei AbeBooks.de
EAN: 9783448095548
Keine Beratungshilfe?
Frage von Josephine: Keine Beratungshilfe?
Guten Tag,
Da eine ehemalige Mitbewohnerin Forderungen gestellt hat, die ihr nicht zustanden, habe ich mich beim Amtsgericht über Beratungshilfe schlau gemacht.
Ich bin zur Zeit Studentin, erhalte BAföG und könnte mir einen Anwalt nicht so einfach leisten.
Mein Hauptwohnsitz befindet sich noch in meinem Elternwohnhaus und so wurde ich angehalten, den Antrag an das Amtsgericht zu schicken, welches sich um das Gebiet kümmert, in dem auch mein Elternhaus liegt.
Dies geschah im April, Ende Mai suchte ich das erste Mal den Anwalt auf, da ich unter Zugzwang stand und mir mit Klage gedroht wurde.
Der Anwalt konnte mich beruhigen, da das Recht wohl auf meiner Seite steht.
Anfang Juli ging in meinem Elternhaus ein Brief vom zuständigen Amtsgericht ein, der aussagt, dass das Amtsgericht meiner Studienstadt für mich verantwortlich ist.
Also bin ich zum Amtsgericht meiner Studienstadt, wo mir mitgeteilt wurde, dass dies nicht stimme und falls ich einen Verweisungsantrag stellen sollte, dieser wahrscheinlich nicht angenommen werden würde.
Außerdem hätte ich den Anwalt nicht schon aufsuchen sollen, bevor der Antrag durch war.
Meinen Anwalt hingegen habe ich am Anfang darüber informiert, dass ich Beratungshilfe beanspruche bzw den Antrag schon abgeschickt habe.
Wer hilft mir denn jetzt, denn irgendwie habe ich das Gefühl, dass ich nur hin und her geschoben werde, weil keiner für mich verantwortlich sein möchte.
Habe ich überhaupt keine Chance mehr Beratungshilfe zu bekommen, obwohl ich sie eigentlich beanspruchen kann?
Kennt sich hier jemand damit aus?
Liebe Grüße
Josi
Beste Antwort:
Answer by profiler
Bitte deinen Anwalt einen nachträglichen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zu stellen. Das geht und er benötigt dazu nur deine Unterschrift auf dem entsprechenden Formular und deine Einkommensnachweise.
Geben Sie Ihre eigene Antwort in den Kommentaren!
Warum wird man bestraft, wenn man keine staatliche Hilfen beantragt?
Frage von ~Schreibfeder~: Warum wird man bestraft, wenn man keine staatliche Hilfen beantragt?
Seit meinem 17. Lebensjahr bin ich kontinuierlich in Vollzeit arbeiten gegangen (Bankkauffrau). Dann wurde ich unverschuldet von meinem Arbeitgeber, der Rekordgewinne erzielt hat, entlassen (gemeinsam mit 125 Mitarbeitern). Das Arbeitsamt interessierte sich damals nicht für die wahren Gründe der unverschuldeten Kündigung (sie wären dafür nicht zuständig!). Das war Mitte 2005, danach habe ich 12 Monate lang ALG 1 bezogen. ALG 2 habe ich gar nicht beantragt, da ich von meiner Abfindung lebe und dem Arbeitsamt auch mitgeteilt habe, dass es Menschen gibt, die ALG 2 nötiger brauchen als ich (ich ging jedoch damals davon aus, schnell wieder Arbeit zu finden).Seitdem habe ich 6 Monate (befristet) wieder gearbeitet. Obwohl ich keinerlei Leistungen vom Arbeitsamt beziehe werde ich dort wie eine Schwerstkriminelle behandelt. Warum ist das so? Ich meine, ich nutze “das Amt” nicht aus und bewerbe mich auch auf minderwertig bezahlte Jobs, da ich mir dafür nicht zu schade bin!
Ab 01.03. habe ich wieder einen neuen Job (erneut befristet). Sehr schlechte Bezahlung aber ich bin froh, was gefunden zu haben.
Im Alter von 17 habe ich meine Ausbildung begonnen und Steuern gezahlt etc..
@gurrfiel….: Nein, bin freiwillig gesetzlich versicht und zahle 131 EURO monatlich.
@Lukas: Zahle in eine private Rentenversicherung ein. Ist zwar ein Tropfen auf den heissen Stein, aber immerhin. In die staatliche Rente habe ich monatlich 600 EUR eingezahlt und das 11 Jahre lang; diese Kohle ist wohl weg.
Ich habe auf das ALG 2 nicht nur aus Schein verzichtet, sondern weil ich der echten Überzeugung bin, dass es Menschen und Familien gibt, die das Geld dringender benötigen als ich. Wer mich hier per e-mail beschimpft oder mich meldet ist einfach nur hohl in der Birne.
@alle Arbeitsamt Befürworter: Ich werde ständig beim Arbeitsamt vorgeladen und es wird kontrolliert was ich so tue und es wird mir Schwararbeit vorgeworden. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Natürlich wieder mal die Frauen, die NICHT lesen wollen/können; ich habe nix anderes von Euch erwartet.
Beste Antwort:
Answer by Mandelfrau
Bist wahrscheinlich an einen unzufriedenen Beamten geraten.
Gibts leider……aber gottseidank sind nicht alle so
Lg
Wissen Sie es besser? Antworten Sie in den Kommentaren!

